Mit Beendigung des Lockdowns dürfen auch wir wieder ab Mittwoch, 19. Mai 2021 die Stocksporthalle öffnen -allerdings mit klaren Regeln!
Die Stocksportanlage ist täglich von 5.00 Uhr - 22.00 Uhr für Mitglieder und Besucher geöffnet
Betretung nur mit Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr mit folgenden Möglichkeiten (3G-Regel)
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ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf
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ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf
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ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf
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eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde
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ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
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Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
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Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
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Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
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Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf
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ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
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ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf
Tragen einer FFP2 Maske (außer bei der Sportausübung)
Mindestabstand von 2 Meter einhalten (kann bei der Sportausübung kurzfristig unterschritten werden)
Hygienemaßnahmen einhalten (Hände desinfizieren)
Registrierung aller Besucher je Besuch in einer Anwesenheitsliste
Maximale Besucherzahl in Haupthalle – 16 Personen (Schützen und Zuseher)
Maximale Besucheranzahl in Zelthalle – 8 Personen (Schützen und Zuseher)
Kantinenbetrieb wird gestattet (Reglungen wie in Gastronomie – z.b. nur 4 Personen pro Tisch und Abstand zum nächsten Tisch mind. 2 Meter)
Wir freuen uns auf alle Besucher, bitten aber jetzt schon um Verständnis für die restriktive Umsetzung der beschriebenen Zutritts- und Verhaltensregeln!
Der Vereinsvorstand